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Licensing
Diese Website befindet sich im Aufbau und ist nur für die Vorschau bestimmt. Alle aktuellen Lizenzdokumente finden Sie auf der Such-Website für die Produktlizenzierung.
Suchbegriffe


Microsoft Identity Manager

Bestimmungen für das Enterprise/Enterprise-Abonnement/Server- und Cloud-Beitritte (EA/EAS/SCE) Programm werden angezeigt. Nicht alle Bestimmungen gelten für alle Produkte und Programme. Hilfe zum Auswählen eines Programm Hilfe zum Auswählen eines Programm.

Verfügbarkeit

Verwenden Sie das Diagramm unten, um zu sehen, welche Microsoft Identity Manager Produkte für welche Programme verfügbar sind.
Produkt EA/EAS Verfügbarkeitsdatum Program Attribute
Microsoft Identity Manager 2016 CAL (Nutzer) 8/15 Zusätzliches Produkt
Microsoft Identity Manager 2016 Externer Anschluss 8/15 Zusätzliches Produkt

Produktbedingungen:

Stellt zusätzliche Informationen zum Erwerb des Produkts bereits, beispielsweise zu den Kaufvoraussetzungen, zu früheren Versionen und zum entsprechenden Produktpool.

Produktbedingungen – Allgemein
Vorherige VersionForefront Identity Manager 2010 R2 (5/12)
ProduktpoolServer
PromotionsKeine
Produktbedingungen – Programmspezifisch
Ausnahme Qualifizierter NutzerKeine

Nutzungsrechte

Gibt die Lizenzbestimmungen für jedes Softwareprodukt an, darunter die universellen Lizenzbestimmungen, das jeweilige Lizenzmodell und möglicherweise vorhandene produktspezifische Lizenzbestimmungen. Verweise auf die „Nutzungsrechte“ im Volumenlizenzvertrag des Kunden beziehen sich auf die Geschäftsbedingungen im Abschnitt „Nutzungsrechte“ der jeweiligen Softwareprodukteinträge.

Nutzungsrechte
LizenzbestimmungenUniverselle Lizenzbestimmungen für sämtliche Software 
Niedrigere EditionKeine
Voraussetzungen für Externen NutzerzugriffKeine
Enthaltene TechnologienKeine
HinweiseKeine

Zusätzliche Software

Zusätzliche Software – Microsoft Identity Manager
Client-Software

Lizenzmodell

Pro Core/CAL

Serverlizenzen (pro Core)

  1. Der Kunde darf die Serversoftware auf einem Lizenzierten Server nutzen, sofern er eine ausreichende Anzahl von Serverlizenzen erwirbt (siehe unten).
  2. Benötigt werden so viele Lizenzen, wie Physische Cores auf dem Lizenzierten Server vorhanden sind, mindestens aber 8 Lizenzen pro Physischem Prozessor und mindestens 16 Lizenzen pro Server.
  3. Die Datacenter Edition berechtigt zur Nutzung der Serversoftware in einer beliebigen Anzahl von OSEs auf dem Lizenzierten Server.
  4. Standard Edition:
  5. Solange die Gesamtzahl der Lizenzen und Physischen Cores gleich bleibt, ist die Neuzuweisung von Lizenzen immer zulässig, wenn der Kunde eine Hardwarekomponente repartioniert.
  6. Als einmalige Alternative zum Zuweisen von Basis-CALs pro Nutzer oder pro Gerät darf eine Anzahl von Basis-CALs einer Instanz der Serversoftware auf einem einzelnen Server (pro Servermodus) zugeordnet werden, damit die gleiche Anzahl von Nutzern bzw. Geräten gleichzeitig auf diese Instanz zugreifen darf.

Serverlizenzen (pro Core) – Lizenzierung nach Einzelner Virtueller OSE

Nur für Abonnementlizenzen oder Lizenzen mit aktiver Software Assurance verfügbar. Alle CALs, die für den Zugriff auf die Software unter diesem Modell verwendet werden, müssen ebenfalls als Abonnementlizenzen erworben werden oder über eine aktive Software Assurance verfügen.

  1. Der Kunde darf die Serversoftware in einer Virtuellen OSE auf dem Lizenzierten Servernutzen, sofern er eine ausreichende Anzahl von Serverlizenzen erwirbt (siehe unten).
  2. Die Anzahl von erforderlichen Lizenzen entspricht der Anzahl von Virtuellen Cores in der Virtuellen OSE, unter Berücksichtigung einer Mindestanforderung von 8 Lizenzen pro Virtueller OSE.
  3. Der Kunde kann seine Lizenzen so oft wie nötig zu einem seiner Lizenzierten Server neu zuweisen, die sich innerhalb derselben Serverfarm befinden. Der Kunde ist außerdem berechtigt, diese Lizenzen von einer Serverfarm einer anderen Serverfarm neu zuzuweisen, jedoch nicht nur kurzzeitig (d. h. nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung).

Zugriffslizenzen

  1. Außer wie hierin beschrieben und in den Produktspezifischen Lizenzbestimmungen angemerkt, kann jeglicher Zugriff auf Serversoftware nur mit CALs oder CAL-äquivalenten Lizenzen erfolgen.
  2. CALs sind für den Zugriff durch einen anderen Lizenzierten Server nicht erforderlich.
  3. Für den Zugriff auf Serversoftware, die eine Web Workload oder HPC Workload ausführt, sind keine CALs erforderlich.
  4. Für den Zugriff in einer Physischen OSE, die ausschließlich zum Hosten und Verwalten von Virtuellen OSEs verwendet wird, sind keine CALs erforderlich.

Software Assurance

Gibt die Bestimmungen im Zusammenhang mit Software Assurance an. Informationen zum Erwerb von Software Assurance und zu allgemeinen Software Assurance-Vergünstigungen finden Sie auch unter Software Assurance-Vergünstigungen.

Software Assurance
Software Assurance-Vergünstigungen Server
Notfallwiederherstellung Ja
Lizenzmobilität Keine
Migrationsrechte Keine
Roamingrechte Keine
Selbsthosten Keine
SA-äquivalente Rechte Keine
Voraussetzung (Software Assurance) Siehe Software Assurance-Vergünstigungen

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