Microsoft Identity Manager
Bestimmungen für das Enterprise/Enterprise-Abonnement/Server- und Cloud-Beitritte (EA/EAS/SCE) Programm werden angezeigt. Nicht alle Bestimmungen gelten für alle Produkte und Programme. Hilfe zum Auswählen eines Programm Hilfe zum Auswählen eines Programm.
Verfügbarkeit
Produkt | EA/EAS | Verfügbarkeitsdatum | Program Attribute |
Microsoft Identity Manager 2016 CAL (Nutzer) | 8/15 | Zusätzliches Produkt | |
Microsoft Identity Manager 2016 Externer Anschluss | 8/15 | Zusätzliches Produkt |
Produktbedingungen:
Stellt zusätzliche Informationen zum Erwerb des Produkts bereits, beispielsweise zu den Kaufvoraussetzungen, zu früheren Versionen und zum entsprechenden Produktpool.
Produktbedingungen – Allgemein | ||
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Vorherige Version | Forefront Identity Manager 2010 R2 (5/12) | |
Produktpool | Server | |
Promotions | Keine |
Produktbedingungen – Programmspezifisch | |
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Ausnahme Qualifizierter Nutzer | Keine |
Nutzungsrechte
Gibt die Lizenzbestimmungen für jedes Softwareprodukt an, darunter die universellen Lizenzbestimmungen, das jeweilige Lizenzmodell und möglicherweise vorhandene produktspezifische Lizenzbestimmungen. Verweise auf die „Nutzungsrechte“ im Volumenlizenzvertrag des Kunden beziehen sich auf die Geschäftsbedingungen im Abschnitt „Nutzungsrechte“ der jeweiligen Softwareprodukteinträge.
Nutzungsrechte | |
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Lizenzbestimmungen | Universelle Lizenzbestimmungen für sämtliche Software |
Niedrigere Edition | Keine |
Voraussetzungen für Externen Nutzerzugriff | Keine |
Enthaltene Technologien | Keine |
Hinweise | Keine |
Zusätzliche Software
Zusätzliche Software – Microsoft Identity Manager |
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Client-Software |
Lizenzmodell
Pro Core/CAL
Serverlizenzen (pro Core)
- Der Kunde darf die Serversoftware auf einem Lizenzierten Server nutzen, sofern er eine ausreichende Anzahl von Serverlizenzen erwirbt (siehe unten).
- Benötigt werden so viele Lizenzen, wie Physische Cores auf dem Lizenzierten Server vorhanden sind, mindestens aber 8 Lizenzen pro Physischem Prozessor und mindestens 16 Lizenzen pro Server.
- Die Datacenter Edition berechtigt zur Nutzung der Serversoftware in einer beliebigen Anzahl von OSEs auf dem Lizenzierten Server.
- Standard Edition:
- Die Standard Edition berechtigt zur Nutzung der Serversoftware in zwei OSEs auf dem Lizenzierten Server.
- Die Standard Edition berechtigt zur Nutzung einer Ausgeführten Instanz der Serversoftware in der Physischen OSE auf dem Lizenzierten Server (zusätzlich zu zwei Virtuellen OSEs), sofern die Physische OSE nur zum Hosten und Verwalten der Virtuellen OSEs genutzt wird.
- Der Kunde ist berechtigt, zusätzliche Standard Edition-Lizenzen an den Lizenzierten Server zuzuweisen, deren Anzahl der in Abschnitt 2 oben genannten entspricht, und die Serversoftware in zwei zusätzlichen OSEs auf dem Lizenzierten Server zu nutzen.
- Solange die Gesamtzahl der Lizenzen und Physischen Cores gleich bleibt, ist die Neuzuweisung von Lizenzen immer zulässig, wenn der Kunde eine Hardwarekomponente repartioniert.
- Als einmalige Alternative zum Zuweisen von Basis-CALs pro Nutzer oder pro Gerät darf eine Anzahl von Basis-CALs einer Instanz der Serversoftware auf einem einzelnen Server (pro Servermodus) zugeordnet werden, damit die gleiche Anzahl von Nutzern bzw. Geräten gleichzeitig auf diese Instanz zugreifen darf.
Serverlizenzen (pro Core) – Lizenzierung nach Einzelner Virtueller OSE
Nur für Abonnementlizenzen oder Lizenzen mit aktiver Software Assurance verfügbar. Alle CALs, die für den Zugriff auf die Software unter diesem Modell verwendet werden, müssen ebenfalls als Abonnementlizenzen erworben werden oder über eine aktive Software Assurance verfügen.
- Der Kunde darf die Serversoftware in einer Virtuellen OSE auf dem Lizenzierten Servernutzen, sofern er eine ausreichende Anzahl von Serverlizenzen erwirbt (siehe unten).
- Die Anzahl von erforderlichen Lizenzen entspricht der Anzahl von Virtuellen Cores in der Virtuellen OSE, unter Berücksichtigung einer Mindestanforderung von 8 Lizenzen pro Virtueller OSE.
- Der Kunde kann seine Lizenzen so oft wie nötig zu einem seiner Lizenzierten Server neu zuweisen, die sich innerhalb derselben Serverfarm befinden. Der Kunde ist außerdem berechtigt, diese Lizenzen von einer Serverfarm einer anderen Serverfarm neu zuzuweisen, jedoch nicht nur kurzzeitig (d. h. nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung).
Zugriffslizenzen
- Außer wie hierin beschrieben und in den Produktspezifischen Lizenzbestimmungen angemerkt, kann jeglicher Zugriff auf Serversoftware nur mit CALs oder CAL-äquivalenten Lizenzen erfolgen.
- CALs sind für den Zugriff durch einen anderen Lizenzierten Server nicht erforderlich.
- Für den Zugriff auf Serversoftware, die eine Web Workload oder HPC Workload ausführt, sind keine CALs erforderlich.
- Für den Zugriff in einer Physischen OSE, die ausschließlich zum Hosten und Verwalten von Virtuellen OSEs verwendet wird, sind keine CALs erforderlich.
Software Assurance
Gibt die Bestimmungen im Zusammenhang mit Software Assurance an. Informationen zum Erwerb von Software Assurance und zu allgemeinen Software Assurance-Vergünstigungen finden Sie auch unter Software Assurance-Vergünstigungen.
Software Assurance | |
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Software Assurance-Vergünstigungen | Server |
Notfallwiederherstellung | Ja |
Lizenzmobilität | Keine |
Migrationsrechte | Keine |
Roamingrechte | Keine |
Selbsthosten | Keine |
SA-äquivalente Rechte | Keine |
Voraussetzung (Software Assurance) | Siehe Software Assurance-Vergünstigungen |
Zugehörige Ressourcen

Bitte beachten Sie, dass diese Ressourcen nur zu Referenzzwecken bereitgestellt werden und nicht als Teil der Produktbestimmungen gelten.